Sterbegeld Vorsorge

Eine Sterbegeldvorsorge schützt den Partner

Wer seine Angehörigen für den Fall der Fälle absichern will, sollte beim Sterbegeld die Vorsorge selbst in die Hand nehmen. Bereits im Jahr 2004 wurde das Sterbegeld, das die gesetzliche Krankenkasse an Hinterbliebene zahlte, vollständig gestrichen. Nur Beamte bekommen noch bestimmte Leistungen im Sterbefall, auch einige Arbeitgeber sichern ihre Beschäftigten ab. Wer seine eigenen Vorstellungen hat, wie die eigene Beerdigung gestaltet sein soll, muss deshalb zu seinen Lebzeiten für das Sterbegeld Vorsorge treffen. Mit einem Testament ist das nämlich nicht möglich.

Denn das Dokument wird erst eine ganze Zeit nach der Beisetzung geöffnet.

Bestattungskosten zu tragen ist Pflicht

Sterbegeldversicherung & Bestattungsvorsorge

Wer Sterbegeldvorsorge betreibt, sollte wissen, wie die gesetzlichen Regeln in Deutschland aussehen. Denn die Übernahme der Kosten für eine Beisetzung ist durch eine so genannte Kostentragungspflicht geregelt. Viele glauben, dass im Fall der Fälle der Staat oder das Sozialamt einspringen. Diese stehen aber erst am Ende der Kette, wenn es um die Sorge um die Beisetzung geht. In der Regel stehen zunächst der Ehepartner oder der Lebensgefährte für die würdevolle Beisetzung eines geliebten Menschen ein. Das sieht auch das Gesetz so. Es überträgt ihnen als Bestattungspflichtige diese Aufgabe zuerst. Damit sind sie auch für alles rund um den Sterbefall verantwortlich. Andere Angehörige gehen meistens davon aus, dass Ehe- und Lebenspartner auch hier die Kosten tragen. Wer Auseinandersetzungen im Trauerfall vermeiden möchte und seinen hinterbliebenen Partner mit den Kosten nicht alleine lassen will, hat einen Grund mehr, beim Sterbegeld Vorsorge zu treffen.

Sterbegeld-Vorsorge
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Wer die Angehörigen absichern will, sollte die Sterbevorsorge selbst in die Hand nehmen.

Allerdings ist es nicht automatisch so, dass die hinterbliebenen Lebensgefährten, die Bestattungspflichtige sind, auch automatisch die Kosten für alles rund um die Bestattung zahlen. Bestattungspflicht heißt nicht Kostenpflicht, sagt das Gesetz eindeutig aus. Die Kostentragungspflicht hat andere Regeln und bestimmt, dass die gesetzlichen Erben das Geld für die Beerdigung aufbringen. Ein unverheirateter Lebenspartner ist kein gesetzlicher Erbe. Übernimmt er dennoch sämtliche Kosten der Beisetzung, dann kann er auch von den Erben das ausgelegte Geld zurück fordern. Das wiederum könnte zu Streit führen. In manchen Fällen reicht das Geld, das ein Verstorbener hinterlassen hat, für eine würdevolle Beerdigung nicht aus. Oder die Erben schlagen das Erbe aus oder weigern sich trotz gesetzlicher Pflicht, Geld zu zahlen. Um diesen belastenden Streit im Trauerfall zu vermeiden, ist es besser, der Betroffene regelt zu Lebzeiten für das Sterbegeld Vorsorge. Damit entlastet er seinen Partner und alle ihm nahestehenden Angehörigen.

Policen helfen

Eine sinnvolle Absicherung bei der Sterbegeld Vorsorge ist eine Sterbegeldversicherung. Beim Tod des Versicherten zahlt sie Sterbegeld an Angehörige. Wer das Geld ausbezahlt bekommt, bestimmt der Versicherungsnehmer beim Abschluss der Policeselbst. Der Begünstigte, für den der Versicherte mit dem Sterbegeld Vorsorge betreibt, setzt dieses für eine würdevolle Bestattung des Versicherten ein. Hohe Kosten braucht er also nicht zu befürchten. Entsprechend der Summe, die es beim Tod des Versicherten gibt, können auch Besonderheiten bei der würdevollen Beisetzung bezahlt werden, über die Versicherter und Angehöriger, wie etwa der Lebenspartner, bereits zu Lebzeiten Absprachen getroffen haben.

Versicherungssumme ist entscheidend

Die Kosten für eine Beisetzung gehen in Deutschland schnell in die tausende Euro. Bis zu 10.000 Euro kann eine besonders gestaltete Beerdigung kosten. Es ist deshalb sinnvoll, für dieses Strebegeld Vorsorge zu tragen die wirklich ausreichend ist. Allerdings sollte man bei Vertragsschluss bedenken, dass eine hohe Versicherungssumme auch hohe Prämien nach sich zieht. Um die monatliche Belastung durch die Beitragszahlung zu senken, kann es auch angezeigt sein, sich vorher über die Bestattungskosten zu informieren und dann exakt die Summe abzusichern, mit der die gewünschte Bestattung bezahlt werden soll. Damit zahlt der Versicherungsnehmer nicht mehr als nötig und sichert trotzdem seine Angehörigen für den Sterbefall ausreichen ab.

Gesundheitsprüfung beachten

Weil die Sterbegeldversicherung eine Art Kapitallebensversicherung ist, bestehen einige Gesellschaften vor dem Abschluss einer Police auf eine Gesundheitsprüfung. Besonders Menschen mit Vorerkrankungen stellen für die Assekuranz ein Risiko dar. Sterben diese Versicherten früh, muss die Versichertengemeinschaft für noch nicht gesparte Kosten aufkommen. Denn die Versicherungssumme für den Todesfall wird fällig, wenn der Versicherungsnehmer die Wartezeit hinter sich gebracht hat. Einige Policen leisten sogar ohne Wartezeit. Ob das Sterbegeld dann bereits in voller Höhe angespart ist oder nicht, spielt keine Rolle. Bei der Gesundheitsprüfung muss der potenzielle Kunde eine ganze Reihe von Fragen zu seinen Erkrankungen beantworten. Hält die Gesellschaft ihn für einen Risikokunden, werden hohe Prämien fällig. Stellt sich im Gegenzug heraus, dass es sich um einen gesunden Kunden handelt, fällt der Beitrag entsprechend niedriger aus. Geringere Prämien zahlen in jedem Fall junge Kunden, weil sie nicht nur gesünder sind, sondern auch eine längere Zeit zum Ansparen von Kapital haben.

Eine Gesundheitsprüfung ist nicht bei jeder Gesellschaft Pflicht. Viele Versicherer wissen, dass vor allem ältere Kunden Probleme haben. Damit auch diese Klientel in einem etwas fortgeschrittenen Alter mit Sterbegeld Vorsorge treffen kann, verzichten dieser Versicherer auf eine Gesundheitsprüfung. Sie verteilen das Risiko dann auf alle Kunden, da es in dem entsprechenden Tarif für keinen Kunden Gesundheitsfragen gibt. Das macht den Beitrag für die entsprechende Sterbepolice insgesamt etwas teurer. Insgesamt zahlt es sich jedoch für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen aus. Gesunde Interessenten sollten auf einen Vertrag mit Gesundheitsprüfung setzen. Sie können damit durchaus Prämien sparen.

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