Sterbegeldversicherung Einmalzahlung

Einmalbeitrag für Sterbegeld

Eine Sterbegeldversicherung mit Einmalzahlung ist in Zeiten niedriger Sparzinsen eine Überlegung wert. Allerdings sollten die Rendite-Überlegungen für den Abschluss nicht im Vordergrund stehen. Vielmehr geht es bei dieser Versicherungsform um die Absicherung sogenannter biometrischer Risiken, im konkreten Fall das Risiko eines frühen Todes.

Hinterbliebene entlasten

Sterbegeldversicherung & Bestattungsvorsorge

Vielen Menschen ist es unangenehm, dass ihre Angehörigen für die Kosten der Beerdigung aufkommen müssen. Sie sorgen lieber selbst vor. Eine Sterbegeldversicherung ist technisch gesehen nichts anderes als eine Risikoversicherung, wie sie auch zum Beispiel zur Absicherung der Familie bei vorzeitigem Tod des Hauptversorgers abgeschlossen wird. Allerdings sind die Versicherungssummen der Sterbegeldversicherung geringer, da es nicht um eine langfristige Versorgung oder die Ablösung eines Immobilienkredits geht, sondern konkret um die Kosten einer Beisetzung. Üblich sind Beträge zwischen 5.000 und 10.000 EUR.

Sterbegeldversicherung mit Einmalzahlung
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Statt geringfügiger laufender Beiträge ist eine Sterbegeldversicherung auch mit Einmalbeitrag möglich.

Statt geringfügiger laufender Beiträge ist eine Sterbegeldversicherung auch mit Einmalbeitrag möglich. Das ist praktisch, wenn ein größerer Geldbetrag zur Verfügung steht, zum Beispiel ein fällig werdender Sparvertrag, eine Bonifikation des Arbeitgebers oder eine Abfindung für den vorzeitigen Ausstieg aus dem Erwerbsleben.

Übersichtliche Angebote von vielen Versicherern

Die Sterbegeldversicherung mit Einmalzahlung ist bei den meisten Lebensversicherer im Angebot. Nicht nur inländische Versicherer sind in diesem Marktsegment aktiv, sondern im Rahmen der europäischen Dienstleistungsfreiheit haben auch ausländische Unternehmen wie die niederländische Monuta Erfahrungen gesammelt mit diesem Geschäft. Das Angebot ist auf den ersten Blick sehr übersichtlich. Ohne lange zu rechnen, kann man dem Angebot des Versicherers sofort entnehmen, wie sich die eingezahlte Summe mindestens entwickeln wird. Denn auch für Sterbegeldversicherungen gilt der sogenannte Höchstrechnungszins, ein Garantiezins, den die Versicherer mindestens gewähren.

Die Höhe des Beitrags hängt vom Eintrittsalter ab, also dem Alter, in dem man die Versicherung abschließt. Eine Differenzierung nach Geschlechtern ist nicht mehr erlaubt, es gibt nur noch die sogenannten Unisex-Tarife. Beispielsweise zahlt ein Fünfzigjähriger für eine Versicherungssumme von 5.000 EUR einen Einmalbeitrag von rund 3.700 EUR. Eine Rendite lässt sich daraus nicht berechnen, denn niemand weiß, wann er sterben wird. Außerdem sind die Vertragsbedingungen in einigen Punkten unterschiedlich. Bei einigen Versicherern bestehen Wartezeiten von zwei oder drei Jahren. Stirbt der Versicherte in dieser Zeit, wird nicht die komplette Versicherungssumme ausgezahlt, sondern nur das bis dahin angesparte Deckungskapital. Alternativ gibt es eine Gesundheitsprüfung, bevor der Vertrag zustande kommt.

Verträge ohne Wartezeit und ohne Gesundheitsprüfung sind tendenziell teurer. Das liegt daran, dass der Versicherer den Beitrag mit höheren Risikoanteilen kalkulieren muss. Er muss nämlich davon ausgehen, dass sich bei ihm eher kranke Menschen versichern, die mit einem früheren Tod rechnen. Die Gesunden haben kein Problem mit Wartezeit und Gesundheitsfragen und schließen deshalb entsprechend günstigere Tarife ab. Die Versicherer sprechen hier von einer negativen Risikoauslese, und die muss sich im Beitrag niederschlagen.

Von Überschüssen profitieren

Die bei Vertragsabschluss vereinbarte Versicherungsleistung erhöht sich in aller Regel noch um Überschüsse, die der Versicherer während der Vertragslaufzeit erwirtschaftet und zum weit überwiegenden Teil an seine Kunden ausschüttet. Die Überschüsse sind allerdings nicht garantiert. Wenn sie denn kommen, stellen sie einen guten Ausgleich für mögliche Preissteigerungen dar, die während der langen Vertragsdauer einzutreten. Wer heute eine Sterbegeldversicherung mit einer Summe von 5.000 EUR abschließt, bekommt dafür in dreißig Jahren vielleicht nicht einmal mehr eine einfache Erdbestattung.

Die Quellen der Überschüsse ergeben sich aus der vorsichtigen Beitragskalkulation und folgen deshalb auch den Bestandteilen des Beitrags. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Sterbegeldversicherung mit Einmalzahlung oder gegen laufende Monatsbeiträge abgeschlossen ist. Aus dem Sparanteil des Beitrags, aus dem das Deckungskapital gebildet wird, entstehen möglicherweise Zinsgewinne, die über den garantierten Höchstrechnungszins hinausgehen. Früher war dies die wichtigste Quelle für Überschüsse, heute haben viele Versicherer aber Probleme, rentable und gleichzeitig sichere Kapitalanlagen zu finden, die mindestens den Garantiezins abdecken. Hohe Überschüsse sind hier also nicht mehr zu erwarten. Die zweite Quelle sind die sogenannten Sterblichkeitsgewinne, die aus dem Risikoanteil des Beitrags entstehen. Die Menschen werden im Schnitt immer älter. Deshalb stimmen die einige Jahre alten Sterbetafeln, mit denen die Versicherer kalkulieren, nicht mehr mit der Realität überein. Durch das längere Leben der Versicherten werden Auszahlungen erst später fällig, es entsteht ein Überschuss. Zur wichtigsten Überschussquelle haben sich die in den Beitrag eingerechneten Kostenanteile entwickelt. Digitalisierung und andere Rationalisierungsmaßnahmen führen zu hohen Einsparungen, die sich in Kostengewinnen niederschlagen.

Steuerliche Aspekte bedenken

Wer das schon vor vielen Jahren weggefallene Sterbegeld der Krankenkassen durch eine private Vorsorge ersetzen möchte, findet in der Sterbegeldversicherung mit Einmalzahlung eine sinnvolle Möglichkeit, Angehörige von den Beerdigungskosten zu entlasten. Auch wenn nicht die Rendite, sondern die Absicherung eines unverhofft frühen Todes im Vordergrund stehen sollte, ist die Sterbegeldversicherung mit Garantiezins und Überschussbeteiligung auch unter finanziellen Gesichtspunkten attraktiv.

Weder Einmalbeitrag noch laufende Beiträge sind steuerlich absetzbar. Die Versicherungsleistung zählt zum Erbe. Sie ist also einkommensteuerfrei, ein wichtiger Vorteil gegenüber anderen Geldanlagen. Für die Erbschaftsteuer gelten vor allem unter Verwandten hohe Freibeträge, so dass auch hier im Normalfall keine Versteuerung erfolgen muss.

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