Sterbeversicherung

Sterbegeldversicherung & Bestattungsvorsorge

Ein Todesfall bedeutet für die Hinterbliebenen nicht nur Trauer, sondern auch eine erhebliche finanzielle Belastung. Immer mehr Menschen wollen diese Kosten ihren Angehörigen nicht aufbürden und sorgen mit Sterbegeldversicherungen zu Lebzeiten vor. Bei einer solchen Sterbeversicherung handelt es sich um eine Lebensversicherung, die speziell den finanziellen Aufwand rund um die Beerdigung abdecken soll. Die Versicherungssummen liegen zwischen etwa 2000 und 20000 Euro.

Sterbegeldversicherung & Bestattungsvorsorge

Die Begriffe Sterbegeld und Sterbeversicherung finden für unterschiedliche Geldleistungen Anwendung, zum Teil werden sie auch synonym verwendet. Wer sich mit einer finanziellen Absicherung für den eigenen Todesfall beschäftigt, sollte sich deshalb zuerst Klarheit verschaffen.

Sterbeversicherung
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Die Versicherungssummen liegen zwischen etwa 2000 und 20000 Euro.

Sterbegeldversicherungen

Unter Sterbegeldversicherungen lassen sich sämtliche privaten Versicherungen verstehen, welche Hinterbliebene vor den Kosten der Bestattung und weiteren mit dem Todesfall zusammenhängenden Kostenpunkten bewahren sollen. Dies geschieht in Form einer Todesfallsumme, welche Versicherte und Versicherer vereinbaren. Diesen Betrag erhält die im Vertrag fixierte Person unmittelbar nach dem Todesfall, unabhängig von den tatsächlich anfallenden Kosten. Es muss somit niemand bei der Versicherung Rechnungen einreichen und um Erstattung bitten, die Versicherungssumme dürfen die Berechtigten frei ausgeben. Das heißt aber auch: Die Kosten deckt eine Sterbegeldversicherung nur dann komplett, wenn sich der Versicherungsnehmer für einen ausreichend hohen Betrag entschieden hat. Von dieser Geldleistung aus einer privaten Versicherung lassen sich Sterbegelder unterscheiden, die verschiedene staatliche oder öffentlich-rechtliche Institutionen zahlen oder in der Vergangenheit gezahlt haben.

Sterbegeld als Teil der Krankenversicherung

Die meisten dürften den Begriff Sterbegeld von der gesetzlichen Krankenkasse kennen. Allerdings handelt es sich mittlerweile um einen historischen Begriff, der Gesetzgeber strich diese Leistung zum Ende des Jahres 2003. Bis dahin erhielten Angehörige 525 Euro, wenn das versicherte Mitglied starb. Beim Tod kostenfrei mitversicherter Familienmitglieder zahlten die gesetzlichen Kassen die Hälfte. Diese Summen dienten der finanziellen Unterstützung, die gesamten Kosten ließen sich mit diesem Geld nicht bezahlen. Nicht nur die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen erhalten kein Sterbegeld, auch Privatversicherte müssen auf eine solche Leistung verzichten. Das liegt daran, dass private Krankenversicherungen nur alles rundum Gesundheit und Erkrankungen finanzieren dürfen, Todesfallleistungen dürfen sie nicht anbieten.

Sterbegeld für Beamte

Angehörige von Beamten haben nach deren Tod einen Anspruch auf Sterbegeld. Dieses beträgt bei noch arbeitenden Beamten das Zweifache des Lohns. Befanden sich Beamte bereits in der Pension, überweist der Staat zwei Ruhegehälter.

Gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung leistet an Hinterbliebene Sterbegeld, wenn ein Versicherter durch einen Unfall im Rahmen seiner Ausbildung oder seiner beruflichen Tätigkeit stirbt. Zudem zahlt sie Sterbegeld, wenn jemand aufgrund einer Berufskrankheit stirbt. Die gesetzliche Unfallversicherung garantiert einen weitreichenden Schutz: Zum einen betrifft er neben der konkreten Berufstätigkeit den Weg zur und von der Arbeit. Zum anderen gehören auch Studenten und Praktikanten zum versicherten Personenkreis. Stirbt ein Studierender beispielsweise bei der Anreise zu einer Vorlesung, bekommen die Hinterbliebenen Sterbegeld. Die Höhe orientiert sich allein an der sogenannten Bezugsgröße der Sozialversicherung, die Höhe des Einkommens spielt keine Rolle. Das Sterbegeld beträgt 1/7 der jeweils gültigen Bezugsgröße. 2014 erhielten Angehörige im Westen ein Sterbegeld von 4.740 Euro und Hinterbliebene im Osten von 4.020 Euro. Diese Beträge steigen in der Regel Jahr für Jahr, da sich gewöhnlich auch die Bezugsgröße erhöht. Darüber hinaus übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung tatsächlich anfallende Kosten für eine notwendige Überführung. Dies trifft dann zu, wenn der Todesort vom Lebensschwerpunkt der Familie entfernt liegt und sich der Verstorbene am Sterbeort aus beruflichen Gründen aufgehalten hat.

Sterbevierteljahr der Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt einem hinterbliebenen Ehegatten oder einer Ehegattin zwar nicht explizit ein Sterbegeld, sie überweist aber drei Monate lang eine erhöhte Witwenrente. Manche bezeichnen diese zusätzliche Leistung im "Sterbevierteljahr" auch als Sterbegeld. Die Witwenrente orientiert sich an dem Betrag, den der Verstorbene bei voller Erwerbsminderung erhalten hätte oder tatsächlich erhalten hat. Die Große Witwenrente beträgt 55 % und in Altfällen 60 % dieser Summe, die Kleine Witwenrente 25 %. In beiden Fällen überweist die Rentenversicherung in den ersten drei Monaten nicht diese anteiligen Sätze, sondern 100 %. Das kann eine zusammengerechnete Zusatzleistung im deutlich vierstelligen Bereich ergeben. Es kommt jeweils darauf an, wie viele Rentenpunkte der Verstorbene gesammelt hat und welcher Wert für die Rente bei voller Erwerbsminderung damit zugrunde liegt. Zudem hängt die Höhe der Zusatzleistung davon ab, ob Hinterbliebene auf die Große oder die Kleine Witwenrente Anspruch haben. Dauerhaft bedeutet die Kleine Witwenrente weniger Leistungen: Im Sterbevierteljahr profitieren Anspruchsberechtigte aber überproportional, da der Versicherungsträger die Rentenzahlung von nur 25 % auf 100 % anhebt. Grundsätzlich dient diese erhöhte Leistung dazu, dem Hinterbliebenen die finanzielle Neuausrichtung zu erleichtern. Im Konkreten kann die Zusatzleistung bei den Bestattungskosten eine wertvolle Hilfe darstellen. Damit lässt sich aber nur ein Teil der Kosten bezahlen, für eine vollständige Finanzierung reicht das Geld in der Regel nicht aus. Außerdem kommen andere Belastungen auf Angehörige zu, zum Beispiel der Wegfall eines Lohnes. Auf das Sterbegeld der Rentenversicherung sollte sich deshalb niemand verlassen.

Vertragsgestaltung einer Sterbegeldversicherung

Sterbegeldversicherungen unterscheiden sich in zahlreichen Aspekten, nicht nur bei den Kosten. So interessieren die Bedingungen für die Vertragsvereinbarung. Die einen Versicherer fordern eine Gesundheitsprüfung, die anderen verzichten darauf. Die Modalitäten der Auszahlung sollten Verbraucher ebenfalls unter die Lupe nehmen. Zudem sollten sie prüfen, wie lange sie die Beiträge zahlen müssen und wie sie gegebenenfalls eine Versicherung kündigen oder den Versicherer wechseln können. Manche nehmen diese Punkte nicht ernst, sie fokussieren auf den Preis und die Todesfallsumme. Das kann sich als Fehler erweisen: Tritt zum Beispiel der Tod innerhalb der Wartezeit ein, nützt die Versicherung nichts.

Auszahlung der Versicherungssumme im Todesfall

Nach dem Todesfall haben die Bezugsberechtigten Anspruch auf eine zeitnahe Auszahlung der Todesfallsumme. Die genaue Höhe dieses Beitrags ergibt sich aus den Regelungen der Police. Es kann sich um die volle Todesfallsumme oder um eine erhöhte Leistung bei einem Unfalltod handeln. Eventuell erhalten sie aber auch nichts oder eine reduzierte Summe: Das kann eintreten, wenn der Vertrag erst wenige Monate oder Jahre bestand. Viele Sterbeversicherungen beschränken zu Anfang die Leistungen, sie zahlen nichts oder nur einen anteiligen Betrag. Wichtig ist in jedem Fall: Die Bezugsberechtigten müssen unverzüglich nach dem Tod die Versicherung kontaktieren. Von alleine werden die Gesellschaften nicht aktiv.

Ausschlusskriterien

Unter bestimmten Umständen kann eine Versicherung die Auszahlung der Todesfallsumme verweigern. Das gilt zum Beispiel dann, wenn der Versicherte Gesundheitsfragen falsch beantwortet hat. Zudem schließen einige Versicherungen explizit Tod durch Suizid aus, das müssen sie in den Versicherungsbedingungen entsprechend formulieren. Hierbei differieren zwei Varianten: Die einen zahlen grundsätzlich nicht bei Suizid. Die anderen befristen diesen Leistungsausschluss, etwa auf die ersten drei Jahre nach Vertragsabschluss.

Wartezeiten

Bei vielen Versicherungsarten finden sich im Vertrag Wartezeiten, das gilt auch für zahlreiche Sterbegeldversicherungen. Die Wartezeit setzt mit dem Laufzeitbeginn des Vertrags ein, bis zu deren Ende bietet die Versicherung noch keine Leistungen. Hinterbliebene erhalten innerhalb dieser Frist nur die bisher bezahlten Beträge abzüglich Gebühren zurück. Diese Einschränkung lässt sich aus Sicht der Versicherer nachvollziehen: Sie wollen nicht, dass Todkranke eine Versicherung abschließen. Das würde für die Gesellschaften erhebliche Verluste bedeuten. Bei solchen Versicherten würden sie mit hoher Wahrscheinlichkeit nur wenige Beiträge kassieren, müssten aber bald die Todesfallsumme zahlen. Versicherungsnehmer haben andererseits ein großes Interesse, möglichst bald über einen umfassenden Versicherungsschutz zu verfügen. Deswegen sollten sie diesem Aspekt bei einem Vergleich intensive Aufmerksamkeit schenken. Die Bandbreite ist groß: Manche Versicherer garantieren bereits nach kurzer Zeit die komplette Versicherungssumme, bei anderen müssen Versicherte ein, zwei oder mehrere Jahre warten.

Sofortiger Versicherungsschutz

Gesellschaften bieten aber auch Sterbeversicherungen, die sich durch einen sofortigen oder zumindest zeitnahen Versicherungsschutz auszeichnen. Unter zeitnahem Schutz lassen sich Verträge verstehen, bei denen die Wartezeit nur etwa drei Monate dauert. In der Regel setzen solche Sterbegeldversicherungen aber eine besondere Bedingung voraus. Zum einen finden sich diese liberalen Regelungen in Verträgen, bei denen Versicherte eine Einmalzahlung leisten. Sie überweisen nicht über eine lange Zeit regelmäßige Summen, sondern sichern sich den Schutz mit einer hohen, einmaligen Summe. Dadurch sinkt das Risiko der Versicherungen massiv, entsprechend können sie einen Sofortschutz gewähren. Zum anderen kann es sich bei einer Versicherung mit sofortigem oder zeitigem Schutz um eine Police handeln, bei welcher der Anbieter eine Gesundheitsprüfung verlangt. Mit einer solchen Gesundheitsprüfung kontrolliert der Versicherer, ob der Interessierte unter tödlich verlaufenden Krankheit leidet. Trifft dies nicht zu, liegt die Wahrscheinlichkeit eines baldigen Tods niedrig. Deshalb zeigen sich einige Gesellschaften beim Versicherungsschutz liberaler.

Staffelung

Viele Versicherer entscheiden sich für einen Mittelweg zwischen sofortigem Schutz und langer Wartezeit: Sie staffeln die Todesfallleistung. Sie zahlen die Summe in der ersten Zeit nach Vertragsabschluss anteilig aus. Eine Staffelung kann zu Beispiel so aussehen: In den ersten sechs Monaten gibt es nichts, vom siebten bis zum zwölften Monat 25 %, im zweiten Jahr 50 % und danach die volle Summe.

Gesundheitsprüfung

Manche Anbieter von Sterbegeldversicherungen verzichten grundsätzlich auf eine Gesundheitsprüfung. Andere verlangen sie nur bei Policen, bei denen sie Sofortschutz gewähren. Bei weiteren Versicherungen müssen Interessierte immer eine Gesundheitsprüfung absolvieren. Diese Gesundheitsprüfung erfolgt in Frageform innerhalb des Antrags. Meist handelt es sich um eine überschaubare Anzahl an Fragen, in denen es um schwere Erkrankungen und einen risikobehafteten Lebenswandel geht. Interessierte müssen zum Beispiel folgende Fragen beantworten: Erstens will ein Versicherer wissen, ob künftige Versicherungsnehmer aktuell oder innerhalb der letzten fünf Jahre unter Krebs, Tumoren, HIV/Aids oder Herz- und Kreislauferkrankungen leiden beziehungsweise gelitten haben. Zweitens fragt er ab, ob sie innerhalb der letzten fünf Jahre Probleme mit Alkohol- oder Drogensucht hatten. Drittens müssen Interessierte an einer Sterbegeldversicherung beantworten, ob sie in den letzten drei Jahren ein Medikament länger als sechs Wochen einnehmen mussten, die Pille und Antiallergika ausgenommen. Mit dieser dritten Frage will die Gesellschaft ergründen, ob neben den in der ersten Frage erwähnten schweren Erkrankungen irgendwelche anderen, schwerwiegenden gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen. Hierbei handelt es sich nur um ein Beispiel, die Gesundheitsprüfung kann auch reduzierter oder umfangreicher ausfallen. Sollten Befragte Risiken für die Versicherungen aufweisen, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder lehnen Gesellschaften den Abschluss einer Sterbeversicherung ab. Oder sie fordern deutlich erhöhte Beiträge.

Der korrekten Beantwortung aller Gesundheitsfragen kommt eine enorm wichtige Bedeutung bei. Tritt der Versicherungsfall ein, unterziehen die Sterbeversicherungen den Fragebogen einer Kontrolle. Stellen sie falsche Angaben oder Auslassungen fest, müssen sie die Todesfallsumme nicht leisten. Beispiel: Ein Versicherungsnehmer verschweigt bei der Antragsstellung eine Krebserkrankung, einige Jahre später stirbt er daran. Die Gesellschaft wird nach dem Tod diese Lücke im Antrag mit hoher Wahrscheinlichkeit entdecken und den Auszahlungsantrag der Bezugsberechtigten zurückweisen. In diesem Fall hätte der Abschluss des Versicherungsvertrags nichts gebracht. Deshalb sollten Interessierte alle abgefragten Erkrankungen in der Vergangenheit und in der Gegenwart nennen und Fragen wie zum Rauchen der Wahrheit entsprechend beantworten. Sollten sich bei Fragen zur Krankheitsgeschichte Unklarheiten ergeben, sollten künftige Versicherte Kontakt zum Hausarzt aufnehmen. Dieser kann in der Patientenakte nachschauen. Ärzte können vergangene Beschwerden exakt benennen und zeitlich einordnen. Auf dieser Basis können sie fundiert einschätzen, ob ihre Patienten diese Krankheiten in einem Fragebogen angeben müssen.

Leistungen bei Unfalltod

Bei einem Unfalltod bieten manche Sterbegeldversicherungen besondere Leistungen. Sie weichen zum Beispiel innerhalb der Warte- oder Aufbauzeit von den üblichen Bedingungen ab: Tritt innerhalb dieser Fristen der Unfalltod ein, leisten sie die komplette Todesfallsumme. Bei einem anderen Tod würden sie gar nichts oder nur eine anteilige Summe überweisen. Einige Sterbeversicherungen ermöglichen für den Fall eines Unfalltods auch eine extra hohe Versicherungssumme, beispielsweise das Doppelte des normalen Betrags. Unfalltodesfälle gehen oftmals mit erhöhten Kosten für die Hinterbliebenen einher, weil sie eventuell für die Überführung vom Unfallort in die Heimat Geld zahlen müssen. Mit einer erhöhten Todesfallleistung decken Versicherungsnehmer dieses spezielle Risiko ab. Grundsätzlich sind hierbei zwei Arten von Verträgen zu unterscheiden: Bei den einen Sterbeversicherungen gehört die erhöhte Todesfallleistung beim Unfalltod zum Basisschutz. Bei den anderen Policen müssen Verbraucher diese Leistung extra gegen einen Preisaufschlag abschließen.

Zeitraum der Beitragszahlung

Die Länge des Beitragszeitraums hängt insbesondere vom Alter ab. Jüngere Menschen vereinbaren meist Verträge mit einer langen Beitragsphase, zum Beispiel 30 Jahre. Damit gehen zwei große Vorteile einher: Erstens strecken sie so die zu leistenden Beiträge über viele Jahre, die Prämien liegen entsprechend niedrig. Wer eine Sterbeversicherung dagegen erst mit 55 oder mit 60 abschließt, muss in einem kurzen Zeitraum wesentlich höhere Beträge stemmen. Zweitens ergeben sich über einen langen Zeitraum hohe Zinsen und Überschussbeteiligungen, mit einem frühzeitigen Abschluss sichern sich Versicherungsnehmer eine attraktive Todesfallsumme.

Kündigung der Sterbegeldversicherung

Eventuell wollen Versicherungsnehmer ihre Sterbegeldversicherung noch während der Beitragsphase kündigen. Dafür kann es vornehmlich zwei Gründe geben: Zum einen können oder wollen sich Versicherte die Beiträge nicht mehr leisten. Zum anderen wollen sie von dem bisherigen Anbieter zu einem anderen Versicherer wechseln. Grundsätzlich stellt das kein Problem, jede Sterbeversicherung lässt sich kündigen. Eine Kündigung kann immer zum Ablauf einer bereits bezahlten Versicherungsperiode erfolgen. Zu welchem Zeitpunkt die jährliche Periode endet, entnehmen Versicherte ihren Vertragsunterlagen. Dort steht auch, welche Kündigungsfrist sie einhalten müssen. Die Frist kann zum Beispiel vier Wochen vor dem Ablauf des Versicherungsjahres enden. Die Kündigung sollten Versicherungsnehmer stets schriftlich einreichen. In diesem Brief sollten sie ihre Versicherungsnummer und den Zeitpunkt, zu dem die Kündigung wirksam werden soll, niederschreiben. Bestenfalls versenden sie diesen Brief als Einschreiben mit Rückschein. So können sie beweisen, dass das Kündigungsschreiben fristgemäß bei der Versicherung einging.

Bei einer Sterbegeldversicherung sparen Kunden Guthaben an, dieses verlieren sie bei einer Kündigung nicht. Der Versicherer zahlt nach dem Auslaufen des Vertrags eine bestimmte Summe aus, den sogenannten Rückkaufswert. Dieser Begriff findet zum Beispiel auch bei Lebensversicherungen Anwendungen. Ein Mal im Jahr berechnen Versicherungen diesen Rückkaufswert neu. Sie legen hierfür die eingezahlten Beiträge zugrunde, addieren Überschussbeteiligungen und Zinsen hinzu und ziehen Gebühren ab. Diesen aktuellen Wert teilen sie den Versicherten jährlich mit. Diese wissen deshalb genau, wie viel Geld sie nach einer Kündigung erwarten können. Grundsätzlich gilt hierbei: In den ersten Jahren liegt der Rückkaufswert sehr niedrig, weil Versicherungen zu Beginn Abschlussgebühren einziehen. Zudem fallen anfangs noch wenig Zinsen an. Erst nach einer gewissen Zeit steigt der Rückkaufswert deutlich. Finanzielle Einbußen ergeben sich bei einer Kündigung aber im Vergleich zum Durchhalten bis zum Laufzeitende immer. Deswegen sollten Versicherte nur bei einem guten Grund kündigen.

Beitragsfreistellung

Sterbegeldversicherungen unterscheiden sich im Vergleich zu anderen Policen wie einer Risikolebensversicherung in einem bedeutenden Punkt: Versicherte müssen in der Regel nicht während der gesamten Versicherungslaufzeit Beiträge zahlen. Stattdessen unterteilt sich die Versicherungszeit in die beiden Phasen Beitragszahlung und Beitragsfreistellung. Versicherungsnehmer müssen zum Beispiel 35 Jahre lang Prämien überweisen. Haben sie den Vertrag im Alter von 30 Jahren abgeschlossen, endet die Beitragsphase mit 65. Danach beginnt die beitragsfreie Zeit, in welcher der Versicherungsschutz vollständig weiterbesteht. Dank der Überschussbeteiligungen kann er sich in dieser Zeit sogar erhöhen. Bei einer Sterbeversicherung, bei der Versicherte sämtliche Prämien direkt nach Abschluss als Einmalzahlung leisten, beginnt die beitragsfreie Zeit sogar sofort.

Manche Versicherer erlauben auch in der Beitragsphase eine Unterbrechung der Beitragsbezahlung. Dazu müssen die Versicherte eine finanzielle Notsituation vorweisen, zum Beispiel eine Arbeitslosigkeit oder eine schwere Erkrankung. Damit geht aber eine Reduzierung der Versicherungssumme einher. Solche Regelungen finden sich bei Sterbeversicherungen selten, einige Gesellschaften bieten stattdessen als Alternative eine Stundung ein. Bei schwerwiegenden Lebensereignissen können sich Versicherungsnehmer vorübergehend beitragsfrei stellen lassen, sie müssen diese Beiträge aber im Anschluss nachzahlen.

Wechsel des Anbieters

Wie bei anderen Versicherungen können Verbraucher auch bei einer Sterbegeldversicherung den Anbieter wechseln. Allerdings sollten sie sich diesen Schritt gründlich überlegen, es sollte dafür triftige finanzielle Gründe geben. Ihr angespartes Guthaben können Versicherte nämlich nicht zu günstigen Konditionen auf eine neue Police übertragen, das geht nur bei privaten Rentenversicherungen wie der Riester-Rente. Bei Sterbeversicherungen kündigen Versicherte dagegen den Altvertrag und starten danach mit einer anderen Police eine neue Vorsorge. Dies führt zu einem finanziellen Ärgernis: Kunden erhalten von der bisherigen Police den sogenannten Rückkaufswert, insbesondere bei erst seit wenigen Jahren laufenden Verträgen bedeutet dieses Verfahren Verluste. Eventuell verzeichnen Versicherte sogar eine geringere Summe, als sie insgesamt in den Vertrag eingezahlt haben. Etwas besser sieht es bei länger bestehenden Verträge aus, bei diesen liegt der Rückkaufwert dank den Überschussbeteiligungen in der Regel deutlich höher.

Eine bestehende Sterbeversicherung zu kündigen, ist nie optimal. Bestenfalls halten Versicherte die Laufzeit durch. Dennoch kann sich in Einzelfällen ein Wechsel lohnen. Verfügen Versicherungsnehmer momentan über einen Vertrag mit schlechten Konditionen, macht sich die Kündigung des Altvertrags trotz finanzieller Abstriche bezahlt. Wie sie sich dann neu versichern sollten, hängt insbesondere vom Alter ab. Jüngere Menschen können eine gewöhnliche Sterbeversicherung mit langer Einzahlphase abschließen. Ältere Menschen, die aus dem bisherigen Vertrag eine höhere Summe überwiesen bekommen, sollten eher Policen mit einem Einmalbetrag vorziehen.

Änderung des Versicherungsvertrags

Änderungen des Versicherungsvertrags müssen grundsätzlich beide Seiten zustimmen. Versicherungen können den Vertrag nicht einseitig zu ihren Gunsten umformulieren, Versicherte können keine für sie vorteilhafte Vertragsänderungen einfordern. In einigen Fällen lassen alle Versicherungen Änderungen zu, in manchen kommt es auf die Vertragsbedingungen beziehungsweise die Kulanz der Versicherer an. Die Bezugsberechtigten können Versicherungsnehmer beispielsweise bei allen Sterbeversicherungen ändern lassen. Sie können den Kreis der Anspruchsberechtigten erweitern oder reduzieren, sie können auch eine oder mehrere Personen austauschen. Auch den Zahlungsrhythmus können Versicherte meist unproblematisch ändern, zum Beispiel von einer vierteljährlichen auf eine jährliche Zahlung. Anders sieht es unter anderem bei der Versicherungssumme aus. Bei einigen Versicherern lässt sich die ursprünglich vereinbarte Summe während der Vertragslaufzeit nicht mehr erhöhen. Andere Gesellschaften bieten das explizit an. Steht dazu nichts in den Vertragsbedingungen, sollten Versicherungsnehmer mit ihrer Sterbegeldversicherung Kontakt aufnehmen.

Verhalten bei Eintritt des Versicherungsfalls

Sobald der Versicherte stirbt, besteht dringender Handlungsbedarf. Das trifft insbesondere bei einem Unfalltod zu. Bezugsberechtigte müssen einen solchen Tod in der Regel innerhalb von 48 Stunden bei der Sterbegeldversicherung anzeigen. Auch bei einer anderen Todesursache bleiben bei einigen Sterbeversicherungen nur wenige Tage Zeit. Hier gibt es aber Unterschiede: Manche kulanten Gesellschaften akzeptieren die Todesanzeige bis zu 30 Tage nach dem Tod. Die exakten Fristen lesen Anspruchsberechtigte in den Versicherungsbedingungen nach. Angesichts dieses zeitnahen Handlungsbedarfs sollten Versicherte zwei Tipps beherzigen: Erstens sollten sie Bezugsberechtigte informieren, wenn sie diese in ihre Sterbeversicherung aufnehmen. Nur so können diese wissen, dass sie nach einem Todesfall rasch etwas unternehmen müssen. Zweitens sollten Versicherungsnehmer ihre Unterlagen ordentlich und leicht auffindbar abheften. Vor allem die Versicherungspolice müssen sie entsprechend aufbewahren, den jährlichen Bescheiden kommt keine so wichtige Bedeutung zu.

Bezugsberechtigte zeigen den Todesfall nicht nur an, sie müssen auch bestimmte Unterlagen einreichen. Dazu zählt die Versicherungspolice. Zudem müssen sie der Sterbeversicherung eine amtliche Sterbeurkunde überlassen. Schließlich müssen sie ein ärztliches oder amtliches Dokument zusenden, in dem die Todesursache steht. Gewöhnlich genügt dafür der Totenschein. Das ist in mehrfacher Weise bedeutsam: Bei einem Unfalltod wollen sich die Versicherungen vergewissern, dass es sich tatsächlich um einen Tod infolge eines Unfalls handelte. Manche Gesellschaften schließen außerdem vorübergehend Leistungen bei einem Suizid aus, auch dies wollen sie prüfen.

Finanzielle Risiken für die Hinterbliebenen

Selbst der Tod sei nicht umsonst, weiß der Volksmund. Diese Weisheit stimmt. Ein Todesfall zieht vielfältige und meist erhebliche Kosten nach sich, welche die Hinterbliebenen zu zahlen haben. Die Kostenpunkte lassen sich in drei Kategorien einteilen: Erstens lassen sich obligatorische Gebühren nennen, zum Beispiel für die Leichenschau. Diese Kosten stehen fest. Zweitens kommen unvermeidbare Kostenpunkte hinzu, bei denen aber je nach Wünschen in der Höhe Spielraum besteht. So bedarf es eines Sargs. Hinterbliebene können aber zwischen vielen verschiedenen Modellen wählen, es finden sich enorme Preisunterschiede. Drittens gibt es Ausgaben, die sich auch vermeiden lassen. So können Angehörige eine musikalische Umrahmung organisieren, sie müssen aber nicht.

Einige der finanziellen Aufwendungen schießt der Bestatter vor und listet sie anschließend auf seiner Endabrechnung auf. Neben den Eigenleistungen des Bestatters finden sich auf seiner Rechnung unter anderem die Gebühren für die Leichenschau, die Kosten für ein Krematorium und die Ausgaben für den Sargschmuck. Dieses Verfahren minimiert den Aufwand der Hinterbliebenen, sie müssen statt mehreren Rechnungen nur eine Rechnung begleichen. Andere Leistungen wie zum Beispiel der Leichenschmaus müssen sie aber extra bezahlen.

Bestattungskosten

Den größten Kostenpunkt stellt der finanzielle Aufwand für die Bestattung dar. Er setzt sich aus mehreren Einzelleistungen zusammen, diese reichen von der Arbeit des Bestatters bis hin zum Grabstein. Die Ausgaben variieren von Bestattung zu Bestattung stark. Hinterbliebene wählen bei einigen Dienstleistungen und Materialien aus einem großen Katalog, die Preise unterscheiden sich deutlich. So können sie einen schlichten Standard-Grabstein oder einen kunstvoll gefertigten Stein aus wertvollem Material bestellen.

Kosten Bestatter

Bestatter übernehmen insbesondere drei Leistungen. Erstens überführen sie den Leichnam vom Todesort ins Bestattungsunternehmen und von dort zum Friedhof. Bei einer Feuerbestattung kommen noch der Hin- und Rückweg zum Krematorium hinzu. Zweitens kümmern sich Bestatter um die Hygiene. Sie waschen den Verstorbenen, schminken ihn eventuell und kleiden ihn. Drittens bahren sie den Toten auf, sodass die Liebsten in angemessenem Rahmen Abschied nehmen können. Zusätzlich erledigen die Dienstleister auf Wunsch unterschiedliche Behördengänge, zum Beispiel für die Beantragung des Totenscheins. Hinterbliebene können Bestatter gegen extra Gebühren damit beauftragen, wenn sie diese Formalitäten nicht selbst ausführen wollen oder können. Je nach Auftragsumfang sowie lokalem Angebot differieren die Gesamtkosten. Im Durchschnitt müssen Hinterbliebene mit etwa 1.000 Euro rechnen.

Preis Sarg/Urne

Bei einer Erdbestattung kaufen die Hinterbliebenen einen meist repräsentativ aussehenden Sarg. Der Bestatter hält dafür verschiedene Modelle bereit: Es kann sich zum Beispiel um einen Holzsarg aus Kiefer oder Fichte handeln. Mehr kosten Särge aus wertvolleren Holzarten wie Buche oder gar Mahagoni. Neben dem Material spielt die Gestaltung eine Rolle. Die Sarg-Hersteller bauen eher schlichte und kostengünstige Standard-Modelle, aber auch handwerklich kunstvolle und verzierte Särge. Angehörige können sich zu Beispiel für besonders teure Design-Särge entscheiden, bei denen die Fantasie keine Grenzen kennt. Solche exklusiven Särge versehen die Produzenten auf Wunsch beispielsweise mit Edelsteinen. Von diesen Erdbestattungen unterscheiden sich Feuerbestattungen, wofür Hinterbliebene einen Verbrennungssarg und eine Urne benötigen. Diesen Verbrennungssarg schreibt der Gesetzgeber aufgrund der hierzulande existierenden Sargpflicht vor. Verbrennungssärge kosten weniger als Särge für Feuerbestattungen, da sie unter anderem weniger stabil sein müssen. Nach der Verbrennung füllen die Verantwortlichen im Krematorium die Asche in einen Aschekapsel, diese Aschekapsel kommt anschließend in eine Überurne. Bei dieser Überurne haben Angehörige eine große Auswahl: Einfache Modelle erhalten sie für unter 100 Euro, diese bestehen zum Beispiel aus Eisen oder günstigem Holz. Optisch ansprechendere Urnen aus wertvollen Materialien wie Marmor, Muschelkalk oder Porphyr kosten einige Hundert Euro und mehr.

Krematorium

Das Kremieren des Leichnams findet nicht beim Bestatter statt, sondern in einem externen Krematorium. Dafür fallen zusätzliche Kosten an, welche das Bestattungsunternehmen auf der Endabrechnung auflistet. In der Regel betragen diese Kosten zwischen 200 und 500 Euro, das schwankt regional. Sollten die Hinterbliebenen im Krematorium eine weitere Trauerfeier organisieren, erhöht sich der Rechnungsbetrag.

Friedhofsgebühren

Die Gebühren für den Friedhof setzen sich aus zwei Bestandteilen zusammen: die Beisetzungsgebühren für das Ausheben und das Einebnen des Grabs sowie die Kosten für die Grabstelle. Grundsätzlich gilt: Bestatten Hinterbliebene den Verstorbenen in einem anonymen Urnengrab, zahlen sie für das Grab vergleichsweise wenig. Bei einem großen Wahlgrab für die Erdbestattung fallen deutlich mehr Kosten an, die Kosten für ein kleineres, persönliches Urnengrab liegen irgendwo in der Mitte. Eventuell entfallen auch die Grabgebühren: Das trifft zu, wenn bereits ein Familiengrab besteht und bezahlt wurde. Dann erhebt die Verwaltung nur eine Gebühr für die Beisetzung. Die Höhe der Beisetzungs- und Grabstellengebühren entscheiden die einzelnen Kommunen, sie differieren massiv. Beispiel Erdbestattung, Wahlgrab und eine Liegedauer von zwanzig Jahren: In manchen Kommunen kosten die beiden Leistungen zusammen 1.000 Euro und weniger. Anderswo müssen Angehörige dagegen einen Betrag von 2.000 Euro oder gar 3.000 Euro zahlen. Interessierte an Sterbegeldversicherungen sollten sich bestenfalls vor dem Policeabschluss auf ihrem Rathaus über die Gebühren informieren, viele Städte stellen die Gebührentabelle auch auf ihre Homepage. Ob weniger als 1.000 Euro oder mehr als 3.000 Euro macht einen immensen Unterschied aus, das sollten Verbraucher bei der Versicherungssumme berücksichtigen.

Grabstein

Das Grabmal sowie die Grabeinfassung bilden einen variablen Kostenpunkt, die Höhe entscheidet sich an der Größe, dem Material und der Gestaltung. Hinsichtlich der Größe setzt die Grabstelle gewisse Grenzen: Auf ein kleines Urnengrab passt beispielsweise nur ein kleiner Urnenstein, bei einem gewöhnlichen Grab können Hinterbliebene dagegen einen größeren Reihenstein und bei einem Doppelgrab einen noch umfangreicheren Breitenstein platzieren. Beachtung verdienen auch die Bestimmungen der Friedhofsverwaltung, welche die Maße eines Grabmals beschränken. Von diesen Obergrenzen abgesehen, haben Angehörige viele Freiheiten. Sie können für ein Einzel- oder Familiengrab auch einen kleinen Stein erwerben. Sie können das ganze Grab mit einer Grabplatte abdecken, sie können eine Grabplatte plus einen Grabstein beauftragen. Wachsender Beliebtheit erfreuen sich schmale Stelen, die viele als besonders kunstvoll betrachten. Einen wesentlichen Kostenfaktor macht neben der Größe das Material aus. Hinterbliebene wählen unter anderem aus Marmor, Granit, Kalkstein und Sandstein. Dabei sollten sie berücksichtigen, dass es innerhalb dieser Steinarten viele verschiedene Varianten gibt. Manche Granitarten zeichnen sich zum Beispiel durch durchschnittliche Preise aus, bei anderen liegen die Kosten sehr hoch. Am besten informieren sich Menschen im Rahmen der Bestattungsvorsorge über die unterschiedlichen Optionen und die Kosten. Andernfalls sollten sich die Angehörigen nach der Beerdigung für die Entscheidung ein bisschen Zeit lassen und sich bei einem Steinmetz Musterobjekte ansehen. In der Zeitspanne zwischen Beerdigung und Platzierung des Grabsteins können sie als Übergangslösung ein Holzkreuz setzen lassen. Dafür zahlen sie extra, die Kosten halten sich aber in einem überschaubaren Rahmen.

Kosten der Leichenschau

Bei jedem Todesfall begutachtet ein Mediziner den Leichnam und stellt die Todesursache fest. Diese schreibt er inklusive des wahrscheinlichen Todeszeitpunkts und des Todesorts in einem Totenschein, auch Todesbescheinigung genannt, nieder. Dafür entstehen unterschiedliche Kosten, neben der Gebühr für die konkrete Leichenschau und die Ausstellung des Totenscheins insbesondere für die Anfahrt. Hohe Kosten muss aber niemand befürchten, Angehörige können mit etwa 50 Euro rechnen. Die Kosten übernimmt meist der Bestatter und stellt sie dann später in Rechnung.

Ausstellung von Todesbescheinigung und Erbschein

Auch die Kosten für die notwendigen bürokratischen Maßnahmen verdienen Berücksichtigung. Zum einen handelt es sich um die Gebühren für das Ausstellen der Todesbescheinigung, welche Mediziner auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte abrechnen. Diese Kosten streckt das Bestattungsinstitut vor, der Kostenpunkt findet sich anschließend auf der Endabrechnung. Zum anderen fallen Kosten für den Erbschein an. In den meisten Bundesländern zeichnet das Nachlassgericht dafür verantwortlich, in Baden-Württemberg wenden sich Hinterbliebene für den Erbschein an einen Notar. Die Kosten betragen jeweils mindestens 35 Euro, sie steigen mit dem Wert des Nachlasses. Bei einem Wert von 5.000 Euro müssen Erben zum Beispiel 203 Euro zahlen, bei 50.000 Euro 546 Euro. Es handelt sich damit um durchaus relevante Gebühren, die das Erbe schmälern. 100 Euro Gebühr kommen hinzu, wenn der Verstorbene ein Testament hinterlässt und dies offiziell geöffnet wird. Weitere Kosten drohen, wenn es bezüglich Erbberechtigung zu Unstimmigkeiten und Rechtsstreitigkeiten kommt. Das lässt sich mit einem klar formulierten Testament ausschließen. Wer sich bereits vorab mit seinem möglichen Tod beschäftigt und über Kosten und Sterbeversicherungen nachdenkt, sollte auch in diesem Punkt Vorsorge treffen. Dieser Tipp gilt vor allem bei mehreren Erben, Spannungen bei den späteren Erbberechtigten und einem komplexen Erbe, das sich beispielsweise aus Wohneigentum und Geldanlagen zusammensetzt.

Kosten der Trauerfeier

Bei der Trauerfeier ergeben sich unterschiedliche Kostenpunkte, hierbei kommt es jeweils auf die genaue Gestaltung ein. So können Gebühren für die Räumlichkeit und den Leiter einer Feierlichkeit anfallen. Bei Kirchenmitgliedern halten sich diese Kosten in überschaubaren Grenzen, bei der katholischen Kirche übergeben Hinterbliebene gewöhnlich nur den Ministranten Geld. Bei einer Beerdigung eines Nicht-Kirchenmitglieds müssen Angehörige dagegen mit Raumgebühren rechnen, sofern sie vor der Bestattung eine Trauerveranstaltung durchführen. Auch ein professioneller Grabredner kostet, wenn sie sich dafür entscheiden. Für eine musikalische Begleitung bei der Feierlichkeit oder bei der Beerdigung fallen meist Zusatzkosten an. Orgelspieler, Musikkapelle oder Chor: In der Regel bezahlen Hinterbliebene zumindest eine Aufwandsentschädigung, eventuell sogar ein richtiges, weit teureres Honorar. Zu den finanziellen Aufwendungen zählen auch die Ausgaben für Blumen und Gestecke, die der Schmückung der Kirche beziehungsweise eines anderen Orts der Trauerfeier, des Sargs und des Grabs dienen.

Zeitungsanzeigen

Viele Angehörige veröffentlichen in der Lokalzeitung eine Traueranzeige, mit der sie über den Todesfall informieren und zugleich den Zeitpunkt und den Ort der Trauerfeier und der Beerdigung ankündigen. Einige publizieren im Nachgang zusätzlich eine Danksagung, in der sie sich zum Beispiel beim Pfarrer und den Anwesenden bedanken. Beides kostet Geld, die Höhe hängt im Wesentlichen von zwei Faktoren ab. Zum einen entscheiden die Größe der Anzeige und das Design, zum Beispiel, ob es sich um einen Schwarz-Weiß-Druck oder einen Farbdruck handelt. Zum anderen bestimmt die Auflagenzahl des Mediums über die Anzeigenpreise. Je mehr Menschen die Anzeigen lesen können, desto mehr Geld verlangen die Verlage. Neben diesem Grundsatz gilt natürlich: Jeder Verlag legt die Preise eigenständig fest. Es kann also sein, dass der eine Verlag bei der gleichen Auflagenzahl etwas mehr oder weniger verlangt als der andere. Die momentan gültigen Preise stellen die Unternehmen meist auf ihrer Homepage online, auch in den Zeitungen finden sie sich regelmäßig. Andernfalls sollten sich Angehörige direkt bei der Anzeigenredaktion informieren.

Leichenschmaus

Viele Angehörige veranstalten nach der Beerdigung einen Leichenschmaus. Findet dieser im privaten Rahmen statt, fallen dafür kaum Kosten an. Meist ziehen es Hinterbliebene jedoch vor, dazu einen gastronomischen Betrieb aufzusuchen. Der finanzielle Aufwand entscheidet sich an mehreren Aspekten: Erstens interessiert das Preisniveau der Gaststätte. Zweitens kommt es darauf an, wie viele Gäste die Angehörigen einladen. Beschränkt sich der Leichenschmaus auf den engen Familienkreis oder nehmen auch viele weitere Verwandte, Freunde und Bekannte des Verstorbenen daran teil? Drittens hängen die Kosten vom Umfang der Leistungen ab. Angehörige können beispielsweise nur Kaffee und Kuchen buchen, sie können aber auch ein Mehr-Gänge-Menü mit Dessert beauftragen. Schließlich beeinflusst das Trink- und Essverhalten die Endrechnung, genau vorhersagen lassen sich die Kosten deshalb nicht. Sie lassen sich aber einigermaßen gut eingrenzen.

Grabpflege

Meist bestimmen die Angehörigen einen Verantwortlichen für die Grabpflege, der aus der Erbmasse oder bei vorhandener Sterbeversicherung aus der Todesfallsumme ein bestimmtes Budget dafür erhält. Eventuell hat auch der Verstorbene im Rahmen einer Bestattungsvorsorge festgelegt, wer sich um das Grab kümmern soll. Vielleicht teilen sich auch mehrere Personen die Verantwortung. Egal, wie die konkrete Regelung aussieht, Hinterbliebene sollten sich über den finanziellen Aufwand Gedanken machen. Die Pflegenden müssen Blumen, andere Pflanzen wie Sträucher, Gestecke und Kränze, Blumenerde und Kerzen kaufen. Zu gegebener Zeit müssen sie den Grabstein und die Umrandung durch ein Steinmetz gründlich reinigen oder ausbessern lassen. Diese Kosten lassen sich nur abschätzen, wenn die Art der Grabgestaltung bekannt ist. Manche Gräber verfügen zum Beispiel über eine Grabplatte, auf welche die Pflegenden nur einen Blumentopf und eine Kerze stellen. Bei so einem Grab kostet das Material kaum etwas. Handelt es sich dagegen um ein großflächiges Grab, das Hinterbliebene komplett mit jährlich auszuwechselnden und hochwertigen Blumen bepflanzen, müssen Hinterbliebene mit deutlich mehr Kosten rechnen. Bei den Überlegungen spielt auch eine Rolle, wie lange Friedhofsverwaltungen Grabstellen zulassen. Die Kommunen entfernen Gräber nach unterschiedlich langen Zeiträumen. Dieser Zeitraum kann fünfzehn Jahre betragen, aber auch dreißig Jahre. Entsprechend stark differieren die Gesamtkosten.

Noch höhere Kosten kommen auf Angehörige zu, wenn sie für die Grabpflege einen Dienstleister beauftragen. Dafür können unterschiedliche Gründe sprechen: Vielleicht wohnt kein Hinterbliebener am Ort des Grabs. Eventuell sehen sich Angehörige auch körperlich nicht in der Lage, sich um ein Grab zu kümmern. In allen diesen Fällen müssen die Verantwortlichen für das Grab erhebliche Kosten einplanen. Sie zahlen sowohl den Personaleinsatz als auch das notwendige Material, insbesondere Blumen, Gestecke und Kerzen. Die genauen Kosten hängen vom Umfang der Leistungen ab. Es spielt zum Beispiel eine Rolle, wie Dienstleister das Grab bepflanzen und wie häufig sie es pflegen sollen. Diese möglichen finanziellen Risiken sollten alle bedenken, die ihre Hinterbliebenen umfassend absichern wollen. Sie sollten dabei auch berücksichtigen, dass die Kosten über viele Jahre anfallen und die Preise durch die Inflation steigen. Angehörige sollten sich über die Regelungen der Friedhofsverwaltung informieren.

Bestattungsvorsorge

In Kombination mit einer Sterbeversicherung empfiehlt sich die Bestattungsvorsorge. Hierbei handelt es sich um einen rechtsverbindlichen Vertrag mit einem Bestattungsunternehmen, der über den Tod hinaus gilt. Beide Vertragsparteien legen in diesem Vertrag detailliert fest, wie eine spätere Bestattung aussehen soll.

Wesentliche Vertragsinhalte

In einer Bestattungsvorsorge können sich zahlreiche unterschiedliche Regelungen finden, in dem Vertrag kann sich der Unterzeichnende auf wesentliche Aspekte beschränken oder er kann umfassende Vorkehrungen treffen. Folgende Punkte kann eine Bestattungsvorsorge beinhalten:

  • die Frage, ob Menschen eine Erd- oder eine Feuerbestattung wünschen.
  • die Art des Sargs, der Bekleidung und eventueller Sargzulagen
  • die Art der Trauerfeier: Das betrifft unter anderem Redner und die musikalische Umrahmung.
  • Details zu Blumen und Kränzen auf dem Sarg, in der Räumlichkeit der Trauerzeremonie und auf dem Grab
  • Regelungen zur anschließenden Grabpflege. Ein Grabpflegevertrag lässt sich auch separat mit einer Gärtnerei abschließen.

Integration in Versicherung

Bestattungsverträge lassen sich vielfach über Versicherungen abschließen. Die genauen Regelungen unterscheiden sich: Versicherte können die Details der Bestattungsvorsorge zum Beispiel im Rahmen einer Sterbeversicherung hinterlegen, diese garantiert im Todesfall die Realisierung. Einige Versicherer bieten eine Bestattungsvorsorge auch als extra Police an, die Interessierte unabhängig von einer Sterbeversicherung vereinbaren können. Alternativ können Interessierte eine Sterbegeldversicherung direkt über ihren Bestatter beantragen. So arbeitet das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur mit einem Versicherer zusammen und offeriert über die Mitglieder ein Exklusiv-Angebot. Aber Vorsicht: Das muss nicht das preiswerteste Angebot darstellen. Interessierte sollten ein solches Angebot lieber einem umfassenden Vergleich unterziehen und nicht aus Bequemlichkeit sofort auf die Offerte eines Bestatters eingehen. Schließlich können Menschen eine Bestattungsvorsorge auch ohne Versicherung unterschreiben: In diesem Fall überweisen sie einen Geldbetrag auf ein treuhänderisch verwaltetes Konto. Zinsen erhöhen während der Laufzeit den Sparbetrag, im Todesfall stehen den Hinterbliebenen die Anlagesumme und die angehäuften Zinsen zur Verfügung. Entweder dient dieser Betrag direkt der Finanzierung der Bestattung, mögliche Überschüsse erhalten die Hinterbliebenen ausgezahlt. Oder Angehörige bekommen die gesamte Summe und bezahlen daraus dann die Rechnung des Bestattungsunternehmens.

Alternativen zur Sterbegeldversicherung

Die finanziellen Risiken im Zusammenhang mit einem Tod lassen sich aber nicht nur durch eine Sterbeversicherung abdecken. Auch andere, allgemeiner angelegte Versicherungen eignen sich hierfür. Wichtig ist nur, dass diese Policen im Todesfall den im Vertrag genannten Personen eine bestimmte Geldsumme überweisen. Dieser Betrag sollte genügen, um die kurzfristigen Kosten für die Beerdigung und die längerfristigen Aufwendungen für die Grabpflege stemmen zu können. Neben solchen allgemeinen Versicherungen steht eine weitere Möglichkeit offen: das Ansparen eines Geldbetrags.

Lebensversicherung

Als Absicherung der Hinterbliebenen taugt zum Beispiel eine Lebensversicherung. Ein Lebensversicherer zahlt an eine im Vertrag aufgeführte Person eine festgelegte Todesfallsumme, diesen Betrag überweist er kurze Zeit nach dem Tod. Mit dieser Versicherungssumme gewährleisten Versicherungsnehmer meist eine umfassende finanzielle Absicherung, entsprechend hoch liegt gewöhnlich die Summe. Verbraucherschützer empfehlen mindestens 100.000 Euro. Einer zusätzlichen Sterbeversicherung bedarf es bei einer ausreichenden Höhe nicht: Hinterbliebene sollten die anfallenden Kosten problemlos aus der Versicherungssumme begleichen können.

Hohe Summe wählen

Das setzt aber voraus, dass die Versicherungsleistung tatsächlich reicht. Einige Verbraucher lassen sich von hoch klingenden Summen täuschen, sie setzen den Betrag zu gering an. Sie unterschätzen den möglichen Finanzierungsbedarf. Beispiel: In einer Familie verdient der Mann am meisten, die Frau geht einem Nebenjob nach und kümmert sich um zwei kleine Kinder. Stirbt der Mann, sehen sich die Hinterbliebenen mit einer massiven Finanzierungslücke konfrontiert. Eventuell sucht die Frau dann einen Ganztagsjob, das wird aber dauern. Und selbst nach einer geglückten Arbeitssuche ist es fraglich, ob sie den bisherigen Lebensstandard mit ihrem Lohn halten kann. Deshalb sollte der Mann eine Lebensversicherung mit einer hohen Summe, welche den gewohnten Lebensstandard mindestens einige Jahre garantiert, vereinbaren. Im Zweifelsfall gilt: Entscheiden Sie sich lieber für einen zu hohen als für einen zu niedrigen Betrag. So stellt auch die Finanzierung von Beerdigung und Co. kein Problem dar.

Kapital- oder Risikolebensversicherung

Bei Lebensversicherungen gibt es zwei Grundtypen, zwischen denen sich Interessierte entscheiden müssen: Kapital- und Risikolebensversicherungen. Bei Kapitallebensversicherungen handelt es sich um eine Mischform aus Vorsorge für das Alter und finanzielle Absicherung für Hinterbliebene. Im Erlebensfall zahlen Versicherer einen einmaligen Betrag oder eine Rente, im Todesfall die festgeschriebene Todesfallsumme. Mit einer Risikolebensversicherung sichern Versicherungsnehmer dagegen ausschließlich die Hinterbliebenen bis zum Vertragsende ab. Im Vergleich ergibt sich für die Risikolebensversicherung ein wesentlicher Vorzug: Sie kostet deutlich weniger als eine Kapitallebensversicherung. Das liegt selbstverständlich an der Leistungsbeschränkung auf die Todesfallsumme, auf eine Altersvorsorge müssen Versicherungsnehmer verzichten. Diese können sie aber extra abschließen, zum Beispiel mit einer privaten Rentenversicherung. Experten raten zu diesem Vorgehen, Kapitallebensversicherungen bezeichnen sie aufgrund hoher Gebühren als zu teuer.

Nachteile einer Lebensversicherung

Risikolebensversicherungen bieten eine günstige und umfassende finanzielle Absicherung und stellen deshalb eine attraktive Alternative zu Sterbegeldversicherungen dar. Es gibt aber auch Nachteile. So zahlen Versicherer in der Regel nicht bei einem Suizid. Bei einer unklaren Todesursache überweisen sie das Geld erst, wenn ein Arzt oder die Behörden einen Suizid und gegebenenfalls eine Ermordung durch einen Berechtigten im Versicherungsvertrag ausschließen. Einige Menschen können sich eine umfassende Absicherung von Hinterbliebenen auch nicht leisten. Diese sollten sich gezielt gegen die Kosten einer Bestattung versichern. Da diese Versicherungsleistungen niedriger liegen als zum Beispiel eine Todesfallsumme von 100.000 Euro bei einer Risikolebensversicherung, fallen für eine Sterbeversicherung meist geringere Kosten an. Zudem verfügen Risikolebensversicherungen über eine begrenzte Laufzeit, etwa bis zum 65. Lebensjahr. Sterben Menschen danach, erhalten die Hinterbliebene keine Versicherungsleistung. Eine Sterbegeldversicherung läuft dagegen bis zum Lebensende.

Unfallversicherung

Eine Absicherung der Hinterbliebenen lässt sich auch mit einer privaten Unfallversicherung realisieren, die bei Unfällen außerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen Unfallversicherung Leistungen erbringt. Einige Versicherer bieten eine Todesfallsumme ein, meist in Komfort-Tarifen oder als wählbare Zusatzleistung. Die Summen bewegen sich bei den meisten Gesellschaften zwischen 5.000 und 30.000 Euro. Den vereinbarten Betrag überweisen die Versicherungen nicht nur bei einem unmittelbaren Unfalltod, sondern auch bei einem späteren Tod infolge des Unfalls. Interessierte an einer solchen Police sollten sich die Versicherungsbedingungen genau ansehen, Versicherer setzen eine bestimmte Frist. Sie zahlen beispielsweise nur, wenn der Tod innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eintritt. Eine solche Leistung innerhalb der privaten Unfallversicherung beschränkt sich aber ausschließlich auf Unfälle, andere Todesursachen decken die Policen nicht ab. Wer eine umfassende Vorsorge betreiben will, sollte deshalb Sterbegeldversicherungen, Risikolebensversicherungen oder andere Varianten vorziehen. In diesem Fall können Versicherte auf die Zusatzleistung in der Unfallversicherung verzichten. Mangelt es dagegen an einem solchen breit angelegten Schutz, sollten sich Verbraucher zumindest mit der privaten Unfallpolice gegen das Todesfallrisiko versichern.

Ansparen eines Geldbetrags

Alternativ zu einer Versicherung können Menschen ein gewisses Vermögen ansparen, das sie ihren Angehörigen hinterlassen. Bei einem ausreichend hohen Betrag können Hinterbliebene damit sämtliche einmaligen und dauerhaften Kosten bezahlen. Der Vorteil: Diese Variante erweist sich als günstig. Bei Versicherungen fallen für den Durchschnitt der Versicherten Kosten an, die Assekuranzen wollen Geld verdienen. Bei vielen Sparanlagen sieht das anders aus. Verbraucher können zum Beispiel auf Festgeldkonten und bei Sparplänen in der Regel gebührenfrei anlegen. Anstatt Kosten zu tragen, profitieren sie von Zinsen. Allerdings steht dem ein gewichtiger Nachteil gegenüber: Es handelt sich um kein Versicherungssystem. Sterben Sparer überraschend früh, reicht das Geld für die anfallenden Kosten vielleicht noch nicht aus. Eine Versicherung zahlt nach dem Ablauf der Wartezeit dagegen die vereinbarte Versicherungsleistung, obwohl Versicherte weit weniger an Beiträgen überwiesen haben. Eine Versicherung gewährleistet damit unmittelbar finanzielle Sicherheit für die Hinterbliebenen.

Kombination als Alternative

Es gibt aber eine Möglichkeit, die Nachteile von zwei Alternativen zu minimieren. Verbraucher können eine Risikolebensversicherung mit geringer Todesfallsumme und zugleich einen Sparplan abschließen. Mit der Risikolebensversicherung sorgen sie für den Fall vor, dass sie innerhalb der nächsten Jahre überraschend sterben. Entscheiden sie sich für eine niedrige Todesfallsumme von zum Beispiel 20.000 Euro, kostet eine solche Police auch nicht viel. Für die Hinterbliebenen genügt ein solcher Betrag, um die Kosten der Beerdigung zu stemmen. Gleichzeitig sparen die auf diese Weise Versicherten Geld an. Dieses Geld sollte am Ende der Versicherungslaufzeit die Kosten einer Beerdigung abdecken. Beispiel: Ein 55-Jähriger schließt eine Risikolebensversicherung über 20.000 Euro ab, sie läuft zehn Jahre lang. In dieser Zeit zahlt er monatlich 50 Euro auf einen Sparplan ein. Das ergibt über zehn Jahre Einzahlungen von insgesamt 6.000 Euro. Die Zinsen kommen hinzu. Tritt der Todesfall kurz nach dem Auslaufen der Risikolebensversicherung ein, haben die Hinterbliebenen in diesem Szenario immerhin 6.000 Euro plus Zinsen. Bei einem späteren Tod erhöht sich dieser Betrag allein durch die weiteren Zinszahlungen. Diese Zahlen sollen exemplarisch darstellen, wie Interessierte ihre Hinterbliebenen mit einer Risikolebensversicherung und einem Sparplan alternativ absichern könnten. Jeder sollte dabei selbst abwägen, welche Summen er wählen möchte. Auch für diese Option gilt übrigens wie für eine Sterbeversicherung: Wer früh mit der Vorsorge anfängt, profitiert von finanziellen Vorteilen. Zum einen kostet die Risikolebensversicherung für Junge und Gesunde weniger, zum anderen häufen Sparer über längere Zeitspannen mehr Geld an beziehungsweise müssen niedrigere Sparraten überweisen, um die gleiche Endsumme zu erreichen.

Fazit

Hinterbliebene beklagen bei einem Todesfall nicht nur einen persönlichen Verlust, sie müssen auch erhebliche Kosten stemmen. Für die Bestattung, die Trauerfreier und einiges mehr fallen in der Regel mehrere Tausend Euro an, die Kosten können sich auf einen fünfstelligen Betrag summieren. Immer mehr Menschen wollen diese finanzielle Last ihren Angehörigen nicht aufbürden, sie versichern ihre Hinterbliebenen mit Sterbeversicherungen zielgenau gegen dieses Kostenrisiko. Um eine vollständige finanzielle Abdeckung sicherzustellen, müssen sie hierbei eine ausreichend hohe Versicherungssumme vereinbaren. Sterbegeldversicherungen überweisen im Versicherungsfall einen festgelegten Betrag, sie übernehmen die tatsächlich anfallenden Kosten. Grundsätzlich empfehlen sich solche Policen für alle, die eine umfassende Vorsorge für den eigenen Tod organisieren wollen. Bestenfalls kombinieren sie das mit einer Bestattungsvorsorge, dann regeln sie alle mit dem Tod zusammenhängenden Herausforderungen bereits im Vorfeld.

Bedingungen recherchieren

Wer sich für Sterbeversicherungen interessiert, sollte nicht nur auf die Versicherungssumme und die Beitragshöhe schauen. Es kommt auch auf die detaillierten Versicherungsbedingungen an, Verbraucher sollten sich gründlich informieren. So interessiert, wie lange die Wartezeit dauert, in der Versicherungen noch keine Leistungen oder keine kompletten Leistungen bieten. Dem Aspekt einer Gesundheitsprüfung kommt ebenfalls Bedeutung zu. Ein weiterer wichtiger Punkt stellt die Laufzeit der Beitragszahlungen dar.

Anbieter vergleichen

Wie bei anderen Versicherungen finden sich auch bei Sterbeversicherungen große Unterschiede im Preis-Leistungs-Verhältnis. Deswegen sollten Interessierte nie die nächstbeste Versicherung abschließen, sondern stets einen umfassenden Vergleich durchführen. Nur auf diese Weise versichern sie sich möglichst preisgünstig. Ein Vergleich erweist sich nur bei zwei Voraussetzungen als fundiert: Erstens müssen Vergleichsportale viele Anbieter von Sterbeversicherungen listen, sodass User die besten Angebote angezeigt bekommen. Zweitens hilft ein Vergleich nur, wenn er die wichtigen individuellen Faktoren zur Prämienberechnung berücksichtigt. Konkret bedeutet das: Nutzer sollten mindestens ihr Alter angeben müssen, da sich dies entscheidend auf die Prämienhöhe auswirkt. Lassen Versicherer eine Gesundheitsprüfung einfließen, spielen auch Fragen zum Gesundheitsstand und zum Lebenswandel wie dem Rauchen oder Nicht-Rauchen eine Rolle. Allein auf dieser Basis erhalten Interessierte verlässliche Angebote, die sie einem Vergleich unterziehen können. Ebenfalls wichtig: Achten Sie auf den gesamten Leistungsumfang inklusive der Fußnoten. Die billigste Sterbeversicherung muss nicht unbedingt die beste Police sein. Manchmal zahlt es sich aus, einige Euro mehr zu investieren.

Alternativen prüfen

Das spezielle finanzielle Risiko einer Bestattung lässt sich nur mit einer Sterbegeldversicherung abdecken. Allerdings können Sie auch mit allgemeineren Versicherungen und Sparmaßnahmen Vorsorge betreiben. Risikolebensversicherungen kommen zum Beispiel infrage. Achten Sie jeweils darauf, dass die Summe für sämtliche finanziellen Risiken ausreicht. Denken Sie auch daran, in welchen Fällen Versicherungen zahlen. Sie können unter anderem bei einer Unfallversicherung eine Todesfallsumme abschließen. Diese leistet aber nur dann, wenn der Tod infolge eines privaten Unfalls eintritt. Überlegen Sie auch, ob Sie Ihren Hinterbliebenen zeitnah Schutz bieten können. Entscheiden Sie sich beispielsweise für einen Sparplan und sterben Sie überraschend früh, genügt das Geld eventuell nicht.

Früh vorsorgen

Mit der Vorsorge sollten Sie in jedem Fall möglichst in jungen Jahren beginnen. Der Vorteil: Kümmern Sie sich bereits früh darum, müssen Sie für die Vorsorge vergleichsweise wenig Geld aufbringen. Bei Sterbeversicherungen liegen die Beiträge sehr niedrig, wenn Sie die Police in jungem Alter abschließen. Desto länger Sie warten, desto teurer wird eine solche Sterbegeldversicherung. Erkranken Sie vor einem Vertragsabschluss zudem schwer, tragen Sie besonders hohe Kosten. Eventuell verweigern Anbieter sogar die Versicherung, weil sie das finanzielle Risiko als zu hoch einschätzen. Gleiches gilt für Policen wie eine Risikolebensversicherung. Ein weiteres Argument spricht dafür, diese Dinge früh zu regeln: Ein Tod kann immer eintreten, zum Beispiel durch einen Autounfall. Es ist bei solch einem traurigen Anlass gut, wenn sich die Verstorbenen bereits abschließend um die finanzielle und die Bestattungsvorsorge beschäftigt haben. Ansonsten stehen die Hinterbliebenen ohne Geld und ohne genaue Information, was sich der Tote für den Todesfall gewünscht hat, da. Das ist eine zweifache Belastung, die keiner seinen Liebsten wünschen kann.

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